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zur Lebenslage

Adressänderungen

Übergeordnete Lebenslage: Umzug

Kategorie: Buerger

Langbeschreibung

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse verschiedenen Behörden und Stellen bekannt geben. Gesetzlich vorgeschrieben sind insbesondere die Adressänderungen in Ihren Ausweisdokumenten und den Fahrzeugpapieren. Falls Sie Kindergeld erhalten, setzen Sie auch die Familienkasse darüber in Kenntnis. Teilen Sie die neue Adresse aber auch Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Bank, Ihren Versicherungsunternehmen, Vereinen, dem Telefonanbieter, Kabelanbieter, Verkehrsunternehmen, Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser und Fernwäme mit.

Autor: Super-Admin