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zur Leistung

Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung

Eine Abgrabungsgenehmigung gewährt Ihnen bei genehmigungspflichtigen Vorhaben das Recht, eine Abgrabung auszuführen. Nicht genehmigungspflichtig sind insbesondere Abgrabungen mit einer Grundfläche von maximal 500 m² und gleichzeitig einer Tiefe von maximal 2 m. Die Genehmigungspflicht entfällt also nur, wenn beide Maße nicht überschritten werden.

Abgrabung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben

Findet die Abgrabung im Rahmen eines Bauvorhabens statt, müssen Sie keine Abgrabungsgenehmigung beantragen.

Nicht genehmigungspflichtige Abgrabung

Ist die Abgrabung nicht genehmigungspflichtig, müssen Sie keine Abgrabungsgenehmigung beantragen. Eine solche würde Ihnen auch nicht erteilt.

Folgen beim Fehlen einer erforderlichen Abgrabungsgenehmigung

Führen Sie vorsätzlich oder fahrlässig eine Abgrabung ohne die erforderliche Abgrabungsgenehmigung aus, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können dafür mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € belegt werden.

Synonyme: Abgrabungsantrag, Abgrabungserlaubnis, Abgrabungsgenehmigung, Abgrabungsgesetz, Abgrabungsrecht, Kiesabbau, Sandabbau

Lebenslagen: Bauplanung, Bauverfahren

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Erhalten Sie die beantragte Abgrabungsgenehmigung nicht, können Sie eine verwaltungs-gerichtliche Klage erheben. Diese ist auf Erteilung der beantragten Abgrabungsgenehmi-gung zu richten.

Ein Widerspruch ist nicht möglich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AbgrabungsantragAbgrabungserlaubnisAbgrabungsgenehmigungAbgrabungsgesetzAbgrabungsrechtKiesabbauSandabbau