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Informationen

zur Leistung

Eheschließung; Anmeldung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen sie persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Synonyme: Adressenänderung, Anmeldung der Eheschließung, Aufgebot, Bund der Ehe eingehen, Bund fürs Leben schließen, die Hand fürs Leben reichen, Ehe anmelden, ehefähig, Ehefähigkeit, Ehefähigkeitszeugnis, ehelichen, Ehe mit jemandem eingehen, Ehename, Eheschließung, Eheschließung anmelden, Familie gründen, Heirat, heirate, heiraten, heiraten wollen, Hochzeit, Hochzeit feiern, Hochzeit machen, in den Ehestand treten, in den Hafen der Ehe einlaufen, Jawort geben, Ja-Wort geben, Namensänderung, Stand der Ehe eintreten, standesamtlich heiraten, trauen lassen, Trauung, Trauung vor dem Standesamt, unter die Haube bringen, vermählen, Vermählung, Voraussetzung für die Eheschließung, zum Altar führen, zum Ehepartner nehmen

Lebenslagen: Anmeldung der Eheschließung, Familiengründung, Standesamtliche Trauung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die geprüfte Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Da meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es daher ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und ab wann die Eheschließung frühestens angemeldet werden kann bzw. bis wann die Anmeldung spätestens erfolgt sein muss. Dabei ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspruch nehmen kann.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AdressenänderungAnmeldung der EheschließungAufgebotBund der Ehe eingehenBund fürs Leben schließendie Hand fürs Leben reichenEhe anmeldenehefähigEhefähigkeitEhefähigkeitszeugnisehelichenEhe mit jemandem eingehenEhenameEheschließungEheschließung anmeldenFamilie gründenHeiratheirateheiratenheiraten wollenHochzeitHochzeit feiernHochzeit machenin den Ehestand tretenin den Hafen der Ehe einlaufenJawort gebenJa-Wort gebenNamensänderungStand der Ehe eintretenstandesamtlich heiratentrauen lassenTrauungTrauung vor dem Standesamtunter die Haube bringenvermählenVermählungVoraussetzung für die Eheschließungzum Altar führenzum Ehepartner nehmen

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