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zur Leistung

Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung einer Änderung für deutsches Luftfahrtunternehmen

Deutsche Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist.

Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend aktualisiert werden, damit es weiterhin gültig und zugelassen ist. Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Änderungen am Luftsicherheitsprogramm sind beispielsweise:

  • neue rechtliche Rahmenbedingungen
  • eine andere Person wird Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
  • Namensänderung des Luftfahrtunternehmens
  • Änderungen, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen
  • Änderungen die die Luftsicherheitsbeauftragten betreffen oder die Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten
  • sonstige Änderungen

Änderungen neuer Verfahren dürfen Sie erst nach Zulassung durch das LBA umsetzen.

Abhängig von der Änderung ist diese zeitlich befristet oder wird dauerhaft Bestandteil des Luftsicherheitsprogramms.

Synonyme: Änderung, Betriebsgenehmigung, Deutsch, Deutschland, LSP, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Luftsicherheit, Luftsicherheitsbeauftragte, Luftsicherheitsbeauftragter, Luftsicherheitsprogramm

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sachkunde und Sicherheit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Änderung Luftsicherheitsprogramm für deutsches Luftfahrtunternehmen online beantragen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ÄnderungBetriebsgenehmigungDeutschDeutschlandLSPLuftfahrtLuftfahrzeugLuftsicherheitLuftsicherheitsbeauftragteLuftsicherheitsbeauftragterLuftsicherheitsprogramm