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zur Leistung

IT-Sicherheit; Registrierung einer Kontaktstelle für Meldungen als Betreiber

Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

Wenn Sie im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem eine Kontaktstelle nennen, über die Sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt Ihnen das BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.

In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.

Synonyme: KRITIS, Kritische Infrastruktur, KRITIS-Verordnung, Melde- und Informationsportal

Lebenslagen: IT-Sicherheit

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

KRITISKritische InfrastrukturKRITIS-VerordnungMelde- und Informationsportal