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zur Leistung

Geschützte Pflanzen- und Tierarten; Beantragung der Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr

Unter die Genehmigungspflicht fallen in CITES gelistete lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.

Außerdem können Sie folgende CITES-Sondergenehmigungen beantragen:

  • Bescheinigung für Musikinstrumente,
  • Bescheinigung für Wanderausstellungen,
  • Musterkollektionsbescheinigung und
  • Reisebescheinigung für Haustiere geschützter Arten

sowie

  • Ausnahmegenehmigung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) oder Vogelschutzrichtlinie

Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei der Ein- oder Ausfuhrzollstelle zur artenschutzrechtlichen Zollabfertigung vorlegen.
Sie brauchen auch dann eine Genehmigung, wenn Sie das Exemplar wiederaus- oder wiedereinführen möchten.
Spezielle Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach

  • dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten und
  • der Art des Antrags.

Synonyme: Antragsformular für CITES-Genehmigungen, application form for CITES permits, Artenschutz, Ausfuhrgenehmigung, CITES, CITES-Genehmigung, CITES management authority, CITES permit, CITES scientific authority, CITES-Vollzugsbehörde, CITES-Wissenschaftliche Behörde, Einfuhrgenehmigung, Ein- und Ausfuhr, endangered animals and plants, export permit, geschützte Pflanzen, geschützte Tiere, Haustierbescheinigung, import and export, import permit, musical instrument certificate, Musikinstrumentenbescheinigung, personal ownership certificate, protected animals and plants, re export certificate, Reisebescheinigung, species protection, travelling exhibition certificate, vom Aussterben bedroht, Wanderausstellungsbescheinigung, Washington Convention, Washingtoner Artenschutzkonvention, Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Wiederausfuhrbescheinigung

Lebenslagen: Artenschutz, Ein- und Ausfuhr von Tieren, Verbote und Beschränkungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit alle Anträge für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten einzureichen.

Beantragung einer CITES-Genehmigung (Online)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Anträge auf Erteilung einer Genehmigung müssen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Transfer beim Bundesamt für Naturschutz einreichen. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Bearbeitungsfrist bei Vorliegen aller Voraussetzungen vier Wochen beträgt. Anträge für lebende Tieren müssen möglichst 6 Wochen vor dem geplanten Transport vorgelegt werden.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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