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zur Leistung

Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung eines Ersatzes

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II abhandenkommt, muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil I neu ausgefertigt werden.

Synonyme: Fahrzeugdokumente, Fahrzeugzulassung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Kfz-Zulassungsbehörde, Neuausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I, Neuausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil II, Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I, Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II, Zulassung zum Straßenverkehr

Lebenslagen: Änderung von Einträgen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

FahrzeugdokumenteFahrzeugzulassungFahrzeug-ZulassungsverordnungKfz-ZulassungsbehördeNeuausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil INeuausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil IIVerlust Zulassungsbescheinigung Teil IVerlust Zulassungsbescheinigung Teil IIZulassung zum Straßenverkehr