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Informationen

zur Leistung

Wohnen im Alter; Beantragung einer Förderung für ein neues Wohn- oder Unterstützungskonzept

Zweck

Der demografische Wandel, sich ändernde Familienstrukturen und die Heterogenität der individuellen Lebenslagen älterer Menschen erfordern neue Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Die kommunalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte bilden die Basis für neue Verantwortungsgemeinschaften im Sinne von „Sorgenden Gemeinschaften“. Flexible Assistenzleistungen, ambulante Wohn- und Betreuungsformen tragen dem überwiegenden Wunsch älterer Menschen Rechnung, ihr Leben auch im Fall von Unterstützungsbedarf zu Hause oder zumindest wie zu Hause verbringen zu können.

Diesen Bedürfnissen entsprechend ist es Zweck der Zuwendung, die Umsetzung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause, aber auch für ein Leben wie zu Hause in Bayern voran zu bringen. Dies entspricht dem Grundsatz „ambulant vor stationär“.

Gegenstand

Im Rahmen der Richtlinie für die Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA) werden auf Antrag folgende neue Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, die die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen, mit einer Anschubfinanzierung unterstützt: Seniorengerechte Quartierskonzepte, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen, Gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter, wie z.B. Seniorenhausgemeinschaften oder Generationenübergreifende Wohnformen, sowie sonstige innovative ambulante Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

Zuwendungsfähige Kosten

  • Personal- und Sachausgaben für eine Fachkraft im Umfang von bis zu einer halben Stelle für die Vorbereitung, den Aufbau, die Koordination und Organisation sowie kontinuierliche fachliche Begleitung.
  • notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation sowie zur vorübergehenden fachlichen Begleitung, z.B. für eine Moderation, die beispielsweise die Bewohner einer generationenübergreifenden Wohnform zusammenbringt und das Miteinander steuert und
  • notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und für die besonderen Bedürfnisse der älteren Menschen geeignete Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume, z.B. seniorengeeignete Küche, Tische und Stühle usw.

Art und Höhe

  • Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bewilligt.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal zwei Jahre, für Seniorengerechte Quartierskonzepte maximal vier Jahre.
  • Die Zuwendung beträgt
    • bis zu 10.000 € für neue Konzepte, wie
      • von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen
    • bis zu 40.000 € für neue Konzepte, wie
      • Gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter,
      • Wohnberatungsstellen,
      • sonstige innovative ambulante Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
    • bis zu 80.000 Euro für neue Konzepte, wie
      • Seniorengerechte Quartierskonzepte
  • Die Zuwendung beträgt jedoch höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, d.h. bei jeder Projektförderung sind mind. 10 % Eigenmittel (10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) einzubringen.

Synonyme:

Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: