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zur Leistung

Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel

An einer Börse nach § 23 Börsengesetz (BörsG) handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate.

Diese Güter und Rechte werden an keiner bayerischen Börse gehandelt. Sie werden in Deutschland nur an der Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange - EEX) und der European Exchange (Eurex) Terminbörse in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Rechtsbehelf:

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: