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zur Leistung

Wildschweine und Dachse; Beantragung der Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger

Die zuständige Behörde kann einem Jäger, der Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt oder kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder örtlichen Einzelhandel zur direkten Abgabe an Endverbraucher abgibt, im Fall von Wildschweinen oder Dachsen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen. Die Übertragung kann sich auf den Erlegeort (zuständige Behörde, in der der Jagdbezirk liegt) und/oder auf den Wohnort des Jägers beziehen.

Synonyme:

Lebenslagen: Jagd, Tierseuchenbekämpfung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: