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Durch Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen.
Daher werden Vertretern bestimmter Berufsgruppen durch das Geldwäschegesetz spezifische Pflichten auferlegt, die zu einer Verhinderung von Geldwäsche bzw. des Missbrauchs seriöser Unternehmen zur Geldwäsche beitragen sollen. Hierzu zählen mit einigen gesetzlichen Ausnahmen auch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen.
Wenn Sie Informationen zu möglichen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz haben (wie zum Beispiel: Ein Unternehmen identifiziert seine Vertragspartner nicht), können Sie dies als Hinweis personalisiert oder anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
Hinweisgeber (Whistleblower) können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen aufzudecken und die negativen Folgen dieses Fehlverhaltens einzudämmen bzw. zu korrigieren.
Hinweise stellen eine wichtige Erkenntnisquelle für die Aufsichtsbehörden über die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen dar. Solche Hinweise können vertrauliche Informationen beinhalten, die Hinweisgeber aus ihren Beschäftigungsverhältnissen oder aus sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnissen erfahren und die sie der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Kenntnis bringen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde geht jedem Hinweis nach und prüft, ob ein Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen vorliegt. Die Aufsichtsbehörden schützen Ihre Identität, indem sie Ihnen über ein elektronisches Hinweisgebersystem die Möglichkeit bieten, Ihre Informationen unkompliziert anonym zu übermitteln.
Zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen, die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen betreffen, ist die für den Ort der Veranstaltung oder Vermittlung des öffentlichen Glücksspiels zuständige Regierung.
Synonyme:
Lebenslagen: Terrorabwehr
Autor: Super-Admin
Sie können Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz in einer Spielbank online mitteilen.
Sie können Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen online mitteilen.
keiner
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/whistleblowermeldung-uebermittlung-eines-hinweises-bei-verstoessen-von-veranstaltern-und-vermittlern-von-gluecksspielen/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:53:05
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