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Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz in Spielbanken

Durch Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen.

Daher werden Vertretern bestimmter Berufsgruppen durch das Geldwäschegesetz spezifische Pflichten auferlegt, die zu einer Verhinderung von Geldwäsche bzw. des Missbrauchs seriöser Unternehmen zur Geldwäsche beitragen sollen. Hierzu zählen auch die Bayerischen Spielbanken.

Wenn Sie Informationen zu möglichen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz in einer Bayerischen Spielbank haben, können Sie dies als Hinweis personalisiert oder anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen..

Hinweisgeber (Whistleblower) können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen aufzudecken und die negativen Folgen dieses Fehlverhaltens einzudämmen bzw. zu korrigieren.

Hinweise stellen eine wichtige Erkenntnisquelle für die Aufsichtsbehörde über die Bayerischen Spielbanken dar. Solche Hinweise können vertrauliche Informationen beinhalten, die Hinweisgeber aus Ihren Beschäftigungsverhältnissen oder aus sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnissen erfahren und die sie der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Kenntnis bringen.

Die zuständige Aufsichtsbehörde geht jedem Hinweis nach und prüft, ob ein Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen vorliegt. Die Aufsichtsbehörde schützt Ihre Identität, indem sie Ihnen über ein elektronisches Hinweisgebersystem die Möglichkeit bietet, Ihre Informationen unkompliziert anonym zu übermitteln.

Zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen ist das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Synonyme:

Lebenslagen: Terrorabwehr

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: