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zur Leistung

Börsenhandel; Beantragung der Zulassung von Wertpapieren

Wenn Sie Wertpapiere im regulierten Markt an einer Börse handeln lassen wollen, benötigen Sie dafür eine Zulassung durch die Geschäftsführung. Es sei denn, die Wertpapiere sind bereits gesetzlich zugelassen.

Synonyme: Aktie, Börse, Börsengeschäftsführung, Börsenhandel, Emission, Geregelter Markt, Organisierter Markt, Platzieren, Platzierung, Regulierter Markt, Wertpapier, Zulassung

Lebenslagen: Börsenrechtliche Vorgaben, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

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zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AktieBörseBörsengeschäftsführungBörsenhandelEmissionGeregelter MarktOrganisierter MarktPlatzierenPlatzierungRegulierter MarktWertpapierZulassung