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Informationen

zur Leistung

Weinrecht; Beantragung einer Qualitätsprüfung für Weine

Die Regierung von Unterfranken ist für die amtliche Prüfung aller Qualitäts- und Prädikatsweine aus in Bayern geernteten Trauben zuständig. Rund 95% der bayerischen Ertragsrebflächen liegen in Unterfranken.

Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b. A., Qualitätsperlweine b. A. und Sekte b. A. dürfen erst dann abgefüllt in den Verkehr kommen, wenn sie die rechtliche, chemische und sensorische Qualitätsprüfung mit Erfolg durchlaufen haben.

Synonyme:

Lebenslagen: Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Der Antrag auf Qualitätsprüfung kann online an die Weinprüfstelle übermittelt werden. Das ausgefüllte Formular kann im PDF-Format gespeichert und anschließend ausgedruckt werden. Der Antrag muss in Papierform mit den zu prüfenden Weinen vorgelegt werden, da aus rechtlichen Gründen die eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag erforderlich ist.

 

WeinOnline - Beantragung einer Qualitätsprüfung

Fristen:

Die Amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) muss vor dem Inverkehrbringen zugeteilt worden sein.

Rechtsbehelf:

Widerspruch und Anfechtungsklage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: