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zur Leistung

Weinrecht; Beantragung einer Qualitätsprüfung für Weine

Die Regierung von Unterfranken ist für die amtliche Prüfung aller Qualitäts- und Prädikatsweine aus in Bayern geernteten Trauben zuständig. Rund 95% der bayerischen Ertragsrebflächen liegen in Unterfranken.

Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b. A., Qualitätsperlweine b. A. und Sekte b. A. dürfen erst dann abgefüllt in den Verkehr kommen, wenn sie die rechtliche, chemische und sensorische Qualitätsprüfung mit Erfolg durchlaufen haben.

Synonyme:

Lebenslagen: Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: