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zur Leistung

Weinrecht; Beantragung der Eintragung eines Lagenamens oder eines Gewannes in die Weinbergsrolle

Für Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A. und Sekte b.A. dürfen als geografische Herkunftsbezeichnungen nur Lagenamen verwendet werden, die in die Weinbergsrolle eingetragen sind und deren Rebflächen in einer oder mehreren Gemeinden desselben Anbaugebietes belegen sind. Für Qualitätsweine und Prädikatsweine dürfen nur Gewannebezeichnungen verwendet werden, die in der Weinbergsrolle eingetragen sind und wenn die Weine den strengen Vorgaben des § 19 Abs. 11 BayWeinRAV entsprechen.

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Autor: Super-Admin

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