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zur Leistung

Wasserwirtschaft; Beantragung der Anerkennung als private/-r Sachverständige/-r

Die Anerkennung der Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) erfolgt auf Antrag durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU).

Eine Anerkennung als privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft kann für folgende PSW-Tätigkeitsgebiete erfolgen:

  1. Thermische Nutzung (offene Systeme)
    Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG), einschließlich der Gutachten zur Erteilung einer Bauabnahme nach Art. 61 BayWG für diese Anlagen
  2. Thermische Nutzung (geschlossene Systeme)
    Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 BayWG, einschließlich der Gutachten zur Erteilung einer Bauabnahme nach Art. 61 BayWG für diese Anlagen
  3. Kleinkläranlagen
    a) Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 BayWG, einschließlich der Gutachten zur Erteilung einer Bauabnahme nach Art. 61 BayWG für diese Anlagen,
    b) Erstellen von Bescheinigungen nach Art. 60 BayWG
  4. Bauabnahme
    Erstellen von Bestätigungen nach Art. 61 BayWG im Verfahren zur Bauabnahme
  5. Beschneiungsanlagen
    Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Beschneiungsanlagen nach Art. 35 BayWG
  6. Technische Gewässeraufsicht bei Abwasseranlagen (tGewA Abwasseranlagen)
    Durchführung von Kontrollen, Messungen, Untersuchungen und Prüfungen nach Art. 58 Abs. 1 Satz 5 Anlage 2 BayWG
  7. Eigenüberwachung
    Durchführung der Eigenüberwachung für Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
  8. Grundstücksentwässerungsanlagen
    Kontrolle von Grundstücksentwässerungsanlagen und Grundstücksanschlüssen
  9. Beteiligtenverzeichnis
    Aufstellung der Beteiligtenverzeichnisse zur Festsetzung der Kostenbeiträge bei der Unterhaltung und beim Ausbau von Gewässern

Die Anerkennung für einzelne Fachbereiche kann eingeschränkt werden, wenn dies auf Grund der vorgelegten Qualifikationsnachweise erforderlich ist. Dies trifft insbesondere auf Fachbereiche mit einem breiten Aufgabenspektrum zu, z. B. Eigenüberwachung und Bauabnahme.

Synonyme: PSW

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die elektronische Übermittlung der Unterlagen wird akzeptiert, wenn bei der Anmeldung zur BayernID das Softwarezertifikat authega oder der Personalausweis (mit eID-Funktion) verwendet wurde. Zu unterschreibende Dokumente bitte als Scan übermitteln.

Sachverständige in der Wasserwirtschaft - Sicheres Kontaktformular zur Antragstellung bzw. Übermittlung der Unterlagen

Bei einer elektronischen Übermittlung ist die Freistellungsbestätigung formlos, unterschrieben als Scan durch den Arbeitgeber zu übermitteln. Es ist eine Anmeldung mit der BayernID erforderlich (Benutzername/Passwort, Online-Ausweisfunktion oder authega-Zertifikat).

Sachverständige in der Wasserwirtschaft - Sicheres Kontaktformular zur Übermittlung der Erklärung des Arbeitgebers

Bei einer elektronischen Übermittlung ist die Haftpflichtversicherungsbestätigung (Formular siehe unter "Formulare") unterschrieben und abgestempelt durch die Versicherungsgesellschaft als Scan zu übermitteln. Es ist eine Anmeldung mit der BayernID erforderlich (Benutzername/Passwort, Online-Ausweisfunktion oder authega-Zertifikat).

Sachverständige in der Wasserwirtschaft - Sicheres Kontaktformular zur Übermittlung der Haftpflichtversicherungsbestätigung durch die Versicherungsgesellschaft

Fristen:

Für den Antrag sind keine Fristen einzuhalten.

Bitte beachten Sie aber, dass zum Anerkennungszeitpunkt die Teilnahme am Anerkennungsseminar nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf. Wir empfehlen Ihnen, das Anerkennungsseminar erst nach der fachlichen Prüfung Ihrer Berufserfahrung zu besuchen.

Rechtsbehelf:

Gegen einen Anerkennungs-, Ablehnungs- und Widerrufs-Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden.

Synonyme:

PSW