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Informationen

zur Leistung

Visa-Warndatei; Beantragung einer Auskunft über eigene Organisation

Die Visa-Warndatei (VWD) unterstützt Behörden bei der Visa-Erteilung. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen. Sie unterstützt Ausländerbehörden bei der Prüfung von Verpflichtungserklärungen.

Wenn Sie wissen möchten ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Die Visa-Warndatei speichert Informationen über eine Organisation, wenn Personen für diese gehandelt haben und

  • als Einlader, Verpflichtungsgeber oder Referenzperson im Visumverfahren auftreten und dabei
    • falsche Angaben gemacht haben oder
    • ihre Verpflichtungen bei Inanspruchnahme nicht erfüllt haben oder
  • freiwillig erlaubt haben, dass ihre Daten gespeichert werden, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass unter ihrem Namen ohne Erlaubnis Erklärungen in Visumverfahren gemacht wurden.

Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Organisationen speichert, gehören:

  • Bezeichnung der Organisation
  • Anschrift
  • Sitz
  • Aufgabenstellung oder Wirkungsbereich
  • Bezeichnung und der Ort des Registers, in das die Organisation eingetragen ist, sowie die Registernummer
  • der Anlass für die Speicherung
  • die Visa-Warndateinummer des Bundesverwaltungsamtes
  • Wenn eine Person für eine Organisation handelt, werden zur Organisation auch die Daten der Person in der WVD gespeichert.

Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.

Synonyme: Antrag auf Auskunft, Selbstauskunft, Visa-Warndatei, VWD-Auskunft, VWDG

Lebenslagen: Verbote und Beschränkungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Erteilung einer Auskunft nach Visa-Warndateigesetz online beantragen.

Auskunft aus der Visa-Warndatei online beantragen

Fristen:

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Antrag auf AuskunftSelbstauskunftVisa-WarndateiVWD-AuskunftVWDG