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Informationen

zur Leistung

Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer; Beantragung einer Steuernummer

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern. Das Unternehmen oder die Person, welches oder welche die Steuer zahlen muss, muss sie selbst berechnen, anmelden und an das BZSt entrichten.

Bei der Versicherungsteuer besteuert der Staat Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch muss der Versicherer die Versicherungsteuer anmelden und entrichten.

Bei der Feuerschutzsteuer besteuert der Staat die Entgegennahme des Versicherungsentgelts bei Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen. Hier ist der Versicherer der Steuerschuldner und muss die Steuer anmelden und entrichten.

Für die Entrichtung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer benötigen Sie eine Steuernummer. Die Steuernummer können Sie beim BZSt beantragen.

Synonyme: Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Feuerschutzsteuer, Steuernummer, Versicherer, Versicherungsteuer

Lebenslagen: Andere Versicherungen für Unternehmer, Sonstige Steuern, Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das BZSt-Online-Portal (BOP) ermöglicht Ihnen die elektronische Übermittlung von Daten an das BZSt. Als Identifizierungsmittel sind ein ELSTER-Konto oder eine BOP-Zertifikatsdatei und Passwort erforderlich.

BZSt-Online-Portal (BOP)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

Bei der Zuteilung oder Nichtzuteilung einer Steuernummer handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Bundeszentralamt für SteuernBZStFeuerschutzsteuerSteuernummerVersichererVersicherungsteuer