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zur Leistung

Gesetzliche Rentenversicherung; Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht

Berufsständische Versorgungseinrichtungen, auch Versorgungswerke genannt, sind Sondersysteme der Pflichtversorgung. Sie stellen für kammerfähige freie Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicher. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ärztinnen und Ärzte,
  • Rechtsanwältinnen und anwälte,
  • Steuerberaterinnen und berater sowie Steuerbevollmächtigte.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu Gunsten dieser Versorgung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie müssen dazu aufgrund Ihrer Beschäftigung Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und zugleich Pflichtmitglied einer berufsständischen Kammer sein. Für andere versicherungspflichtige Beschäftigungen oder Tätigkeiten ist die Befreiung nur in Ausnahmefällen möglich.

Synonyme: Befreiung, Befreiungsantrag, Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, Befreiung von der Versicherungspflicht, berufsständische Versorgung, DRV Befreiungsantrag, Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, Versorgungseinrichtung, Versorgungswerke

Lebenslagen: Sozialabgaben, Steuern und Sozialabgaben

Autor: Super-Admin

Synonyme:

BefreiungBefreiungsantragBefreiung von der RentenversicherungspflichtBefreiung von der Versicherungspflichtberufsständische VersorgungDRV BefreiungsantragMitglieder berufsständischer VersorgungseinrichtungenVersorgungseinrichtungVersorgungswerke