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Informationen

zur Leistung

Unternehmerkredit; Beantragung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hilft Unternehmen bei der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise.
Sie können eine Förderung bis zu EUR 100 Millionen bekommen für:

  • alle Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen,
  • für Betriebsmittel / laufende Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager,
  • den Kauf anderer Unternehmen oder eine Beteiligung an diesen,
  • den Kauf von Vermögenswerten von anderen Unternehmen (z. B. Produktionsanlagen),

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Ihr Unternehmen vor dem 31.12.2019 schon in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war (vor der Corona-Krise),
  • wenn Sie während der Laufzeit Ihres Kredits Gewinne oder Dividenden ausschütten
  • für Umschuldungen oder Verlängerungen bestehender Darlehen,
  • wenn Sie die Inanspruchnahme Ihrer Kreditlinie bei Ihrer Hausbank ablösen wollen,
  • für Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
  • wenn Sie Existenzgründer sind oder Ihr Unternehmen weniger als 5 Jahre existiert,
  • für Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen,
  • für sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Kauf eigener Unternehmensanteile,
  • für wohnwirtschaftliche, gemeinnützige und kommunale Nutzung im Falle von Vermietung und Verpachtung,
  • wenn Ihr Unternehmen von beihilferechtlicher Förderung ausgeschlossen ist,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Sie können maximal EUR 100 Millionen Kredit bekommen. Der Höchstbetrag Ihres Kredits ist begrenzt auf

  • 25 Prozent Ihres Jahresumsatzes 2019 oder
  • das Doppelte Ihrer Lohnkosten 2019 oder
  • den Liquiditätsbedarf
    • für 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von höchstens EUR 50 Millionen im Jahr),
    • für 12 Monate bei großen Unternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigten unabhängig vom Umsatz im Jahr).

Bei Krediten über EUR 25 Millionen können Sie nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtverschuldung oder 30 Prozent der Bilanzsumme Ihres Unternehmens als Kredit bekommen.

Sie können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten über den Kredit finanzieren.
Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen und tätige Beteiligungen

Für den Kredit zahlen Sie einen reduzierten Zinssatz zwischen 1,00 bis 2,12 Prozent im Jahr. Ihr individueller Zinssatz hängt ab von

  • Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (Bonität) und
  • der Qualität Ihrer Sicherheiten.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bekommen besonders günstige Zinskonditionen.

Sie können bis zu 3 Jahre nach der Auszahlung des Kredits zunächst nur Zinsen zahlen (tilgungsfreie Anlaufzeit). So haben Sie in der ersten Zeit nach der Investition größeren finanziellen Spielraum.

Für Ihre Maßnahme können Sie folgende Laufzeitvarianten des Kredits wählen:

  • für die Kredite über EUR 800.000:
    • bis zu 6 Jahre Laufzeit
      • mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren
      • und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • für die Kredite bis EUR 800.000:
    • bis zu 10 Jahre Laufzeit
      • mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren
      • und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • wenn Sie ausschließlich laufende Kosten (Betriebsmittel und Warenlager) finanzieren:
    • bis zu 2 Jahre Laufzeit
      • mit einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit und
      • Tilgung in einer Summe am Laufzeitende.

Wenn Sie Investition durchgeführt haben abgeschlossen haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie das Geld aus dem Kredit vollständig für Ihre Maßnahme ausgegeben haben.
Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Sie können den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. In diesem Fall müssen Sie eine extra Gebühr (Vorfälligkeitsentschädigung) zahlen.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis:
Sie können die Förderung aus diesem Programm mit anderen Förderleistungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombinieren.

Synonyme: Anlagen, Betriebsausstattung, Corona, Corona-Hilfe, Corona-Krise, Covid-19, Einrichtungen, Fahrzeuge, Förderung, Geschäftsausstattung, Investitionen, KfW, KfW-Unternehmerkredit - Fremdkapital, Kredit, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Maschinen, Materiallager Betriebsmittel, Neuinvestitionen, tilgungsfreie Anlaufzeit

Lebenslagen: Corona-Hilfen für Unternehmen, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin

Fristen:

  • Antragstellung im Rahmen des KfW-Sonderprogramms
    • bis zum 31.12.2020, danach reguläre Bedingungen
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Nachweis über Verwendung der Mittel über Ihre Hausbank/Finanzpartner  nach der Vollauszahlung des Kredits

Rechtsbehelf:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnlagenBetriebsausstattungCoronaCorona-HilfeCorona-KriseCovid-19EinrichtungenFahrzeugeFörderungGeschäftsausstattungInvestitionenKfWKfW-Unternehmerkredit - FremdkapitalKreditKreditanstalt für WiederaufbauMaschinenMateriallager BetriebsmittelNeuinvestitionentilgungsfreie Anlaufzeit