Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Über folgende Unterhaltspflichten entscheidet im Streitfall das Amtsgericht - Familiengericht:
Besondere Bedeutung kommt in der familiengerichtlichen Praxis dem Anspruch auf Kindesunterhalt zu:
Kinder haben einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern. Wer als Elternteil ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch dessen Pflege und Erziehung. Im Übrigen ist der Unterhaltsanspruch grundsätzlich auf monatliche Zahlung eines Geldbetrags gerichtet; trennen sich die Eltern, ist der nicht betreuende Elternteil daher regelmäßig barunterhaltspflichtig. Lebt er mit dem Kind in einem Haushalt zusammen, kann er diesen Unterhalt auch in der Form von Naturalleistungen erbringen, also durch Gewährung von Wohnung, Nahrung, Bekleidung usw. Im Streitfall kann der Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht - Familiengericht eingeklagt werden. Für Verfahren, die die gesetzliche Unterhaltspflicht eines Elternteils oder beider Elternteile gegenüber einem minderjährigen Kind betreffen, ist das Amtsgericht - Familiengericht ausschließlich zuständig, bei dem das Kind oder der Elternteil, der es gesetzlich vertritt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ist bereits eine Ehesache der Eltern im ersten Rechtszug anhängig, ist das Gericht der Ehesache ausschließlich zuständig.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich regelmäßig nach der "Düsseldorfer Tabelle". Diese und die hierauf gestützten "unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland" sind keine bindenden Rechtsquellen; aus Gründen der Gleichbehandlung richten sich aber die Familiengerichte in Bayern regelmäßig nach diesen Empfehlungen.
Ihre Eckwerte entsprechen dem gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt, dessen Höhe sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes richtet. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt bei einem bereinigten Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen bis € 1.900 der monatliche Bedarf eines Kindes der Altersstufe 0 bis 5 Jahre nach der Düsseldorfer Tabelle € 437, der eines Kindes der Altersstufe 6 bis 11 Jahre € 502 und der eines Kindes der Altersstufe 12 bis 17 Jahre € 588. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, beträgt der monatliche Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle € 628.
Bei höheren Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen steigen auch die Tabellenbeträge entsprechend an. Die Tabelle unterstellt, dass der Schuldner zwei Personen unterhaltspflichtig ist. Bei einer größeren bzw. geringeren Zahl Unterhaltspflichtiger sind Ab- und Zuschläge durch Einstufung in niedrigere bzw. höhere Gruppen der Tabelle angemessen.
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich € 930.
Statt der Angabe eines Festbetrags wird regelmäßig ein Prozentsatz des sog. Mindestunterhalts genannt, so dass bei einer Erhöhung des Mindestunterhalts auch der festgelegte Unterhaltsanspruch des Kindes steigt, ohne dass - wie nach früherem Recht erforderlich - bei Gericht ein Änderungsbeschluss beantragt werden muss (sog. "Dynamisierung des Unterhaltstitels").
Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und reichen die dem Unterhaltsverpflichteten zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, allen Unterhalt zu gewähren, gehen die Ansprüche minderjähriger Kinder sowie volljähriger, aber unverheirateter Kinder, die noch bei ihren Eltern leben und auf die Schule gehen, den Ansprüchen aller anderen Berechtigten vor.
Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung des Barbedarfs des Kindes zu verwenden, soll also in vollem Umfang dem Kind zugutekommen. Es ist daher zur Hälfte auf den Kindesunterhalt anzurechnen, wenn die Eltern getrennt leben und ein Elternteil Betreuungsunterhalt erbringt. Der Betrag, den der Unterhaltsverpflichtete zu leisten hat, ist deswegen in diesen Fällen niedriger als die oben genannten Beträge. Es gibt daher einen Anhang zur Düsseldorfer Tabelle, in dem bereits die Anrechnung des Kindergeldes vorgenommen wurde und der tatsächlich zu zahlende Betrag ausgewiesen wird.
Bekommt der barunterhaltspflichtige Elternteil das Kindergeld ausbezahlt, sollte der betreuende Elternteil bei der zuständigen Familienkasse einen Antrag auf Auszahlungsänderung stellen. Solange der barunterhaltspflichtige Elternteil noch fehlerhaft Kindergeld bezieht, ist der volle Unterhalt zu zahlen und zusätzlich das hälftige Kindergeld an das Kind auszuzahlen.
Synonyme:
Lebenslagen: Nach der Geburt, Scheidung und Aufhebung, Vor der Geburt
Autor: Super-Admin
(Stand: 01.01.2023)
Unterhaltspflicht
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Verfahren in Unterhaltssachen
Unterhaltssachen
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/unterhalt-beantragung-der-festsetzung/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:50:50
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.