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zur Leistung

Umweltzone; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot

Die Ausnahmegenehmigung muss bei den zuständigen Städten mit Umweltzone (München, Augsburg, Neu-Ulm und Regensburg) beantragt werden (siehe "Formulare"). Unter "Weiterführende Links" erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.

Die Ausnahmegenehmigung ist maximal ein Jahr gültig. Eine Verlängerung oder Neuerteilung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Umweltzone der Stadt in der sie beantragt wurde.

Das unberechtigte Einfahren in eine Umweltzone ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Mit der Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zum 01.05.2014 hat sich das Bußgeld von 40 auf 80 Euro erhöht, dafür entfiel der Punkt im Fahreignungsregister.

Synonyme: Abgasnorm, Abgasschadstoffe, Abgasstandards, Ausnahmegenehmigung Feinstaubplakette, Ausnahmegenehmigung Umweltplakette, Ausnahmegenehmigung Umweltzone, Einzelausnahmegenehmigung, Euro-Norm, Partikelemissionen, partikelreduzierte Fahrzeuge, Umweltplakette

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Straßenverkehr, Besondere Erlaubnisse im Verkehr

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.

Synonyme:

AbgasnormAbgasschadstoffeAbgasstandardsAusnahmegenehmigung FeinstaubplaketteAusnahmegenehmigung UmweltplaketteAusnahmegenehmigung UmweltzoneEinzelausnahmegenehmigungEuro-NormPartikelemissionenpartikelreduzierte FahrzeugeUmweltplakette