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Informationen

zur Leistung

Umsatzsteuer; Meldung der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Das Meldeverfahren stellt sicher, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an

  • Privatpersonen,
  • nicht unternehmerisch tätige Personenvereinigungen und
  • Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen

im Bestimmungsland versteuert werden.

Als Unternehmen müssen Sie die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und elektronisch über das ELSTEROnline-Portal (EOP), genannt ELSTER-Portal, oder über das BZStOnline-Portal (BOP) abgeben.

Wenn Sie Fahrzeuge liefern und kein Unternehmen sind, können Sie die Meldung online oder schriftlich per Post abgeben.

Synonyme: BOP, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, BZStOnline-Portal, Elster-Portal, EU-Mitgliedstaat, Europäische Union, Fahrzeuglieferer, Fahrzeuglieferung, Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung, FzgLiefgMeldV, Meldepflicht Fahrzeuglieferung, Meldung Fahrzeuglieferung, MELK, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, USt-IdNr

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BOPBundeszentralamt für SteuernBZStBZStOnline-PortalElster-PortalEU-MitgliedstaatEuropäische UnionFahrzeugliefererFahrzeuglieferungFahrzeuglieferungs-MeldepflichtverordnungFzgLiefgMeldVMeldepflicht FahrzeuglieferungMeldung FahrzeuglieferungMELKUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerUSt-IdNr