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zur Leistung

Traumaambulanz; Beantragung von weiteren Sitzungen

Opfer von Gewalttaten sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende haben einen Anspruch auf psychotherapeutische Betreuung in Form einer psychotherapeutischen Frühintervention in sogenannten Traumaambulanzen.

Die Traumaambulanzen können vielfältige Leistungen und Nebenleistungen erbringen. Häufig bestehen im psychotherapeutischen und psychiatrischen Bereich lange Wartezeiten und damit Schwierigkeiten, eine zeitnahe Behandlung zu erhalten. Schnelle und unbürokratische Hilfen und Sofortmaßnahmen sind jedoch gerade für Opfer von Gewalttaten sehr wichtig.

Ziel ist es, psychische Traumatisierungen so zu verhindern oder zumindest zu lindern und zu heilen.

Im Rahmen der Akuttherapie können bei Erwachsenen bis zu fünf und bei Kindern bis zu acht Sitzungen ermöglicht werden. Sofern nötig, können jeweils nochmals zehn weitere Sitzungen auf Antrag bewilligt werden. Die Traumambulanzen sind bei der Antragstellung behilflich.

Außerdem können Fahrtkosten zur nächsten Traumaambulanz bzw. zur nächsten Traumaambulanz mit freien Plätzen erstattet werden. Auch für Kinder, deren Mitnahme erforderlich ist, können Fahrtkosten erstattet werden. Ebenso verhält es sich bei notwendigen Begleitpersonen. Des Weiteren können in bestimmten Fällen Betreuungskosten für zu pflegende oder betreuende Familienangehörige erstattet werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Gewalt

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die erste Sitzung in der Traumaambulanz muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder der Kenntnisnahme stattfinden.

Rechtsbehelf:

Wiederspruch, sozialgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: