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zur Leistung

Telefongebühren; Beantragung einer Ermäßigung bei Telekommunikationsunternehmen

Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen, oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wird bei einigen Telekommunikationsunternehmen eine Ermäßigung bei den Telefongebühren gewährt.

Eine zusätzliche Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren wird darüber hinaus Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Grad der Behinderung mindestens 90) gewährt.

Synonyme: Sozialtarif der Telekom

Lebenslagen: Akademische Berufsausbildung, Allgemeines, Betriebliche Berufsausbildung, Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Finanzielle Hilfen, Finanzielle und sonstige Hilfen, Schulische Berufsausbildung

Autor: Super-Admin