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Informationen

zur Leistung

Teilhabe am Arbeitsleben; Beantragung einer Einzelfallförderung durch Menschen mit Behinderung

Sie können im Einzelfall ergänzende unterstützende Leistungen beantragen, wenn es für die Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes aufgrund der Art oder Schwere Ihrer Behinderung erforderlich ist. Einzelfallförderungen sind zum Beispiel:

  • Kraftfahrzeughilfe
  • Arbeitsassistenz
  • Technische Arbeitshilfen
  • Hilfsmittel
  • Verdienstausfall
  • Wohnungshilfen

Sofern die Agentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist und Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, übernimmt sie dafür die Kosten.

Informationen zu den jeweiligen Einzelfallförderungen:

Kraftfahrzeughilfe

Es gibt unterschiedliche Leistungen, die Sie beantragen können:

  • Zuschuss zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
  • Übernahme der Kosten für behinderungsbedingte Zusatzausstattung und Reparaturen der Zusatzausstattungen
  • Kostenzuschuss zum Erwerb eines Führerscheins
  • Leistungen in Härtefällen wie etwa Zuschuss zu den Beförderungskosten, die etwa durch Beförderungsdienste entstehen

Die Zuschüsse für den Kauf eines Kraftfahrzeuges und für den Führerschein sind abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Die Kosten für eine behinderungsbedingt notwendige Zusatzausstattung übernimmt die Agentur für Arbeit in voller Höhe.

Beim Kauf eines Kraftfahrzeuges bekommen Sie maximal EUR 22.000 des Kaufpreises gefördert. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie wegen Art und Schwere der Behinderung zwingend ein Kraftfahrzeug mit einem höheren Kaufpreis benötigen.

Alternativ können Sie im Rahmen der Härtefallregelung auch Zuschüsse zu den Beförderungskosten erhalten. In der Regel fällt ein Eigenanteil an.

Arbeitsassistenz

Sie können grundsätzlich am Arbeitsleben teilhaben, benötigen aber aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der Ausübung Ihrer Beschäftigung? Dann hilft Ihnen die Arbeitsassistenz, Ihre beruflichen Pflichten zu erfüllen.

Die Arbeitsassistenz geht über gelegentliche Handreichungen hinaus. Sie ist zeitlich und in Bezug auf die Tätigkeit eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen. Die eigentliche Arbeitsleistung müssen Sie selbst erbringen. Kurzfristige und unregelmäßige Hilfen sind damit nicht abgedeckt.

Ziel der Leistung ist es, dass Sie einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz bekommen. Die Kosten der Arbeitsassistenz übernimmt der zuständige Rehabilitationsträger für die Dauer von bis zu 3 Jahren. Sie haben auch im Falle wechselnder Arbeitsstellen diesen Gesamtanspruch. Sollten Sie nach Ablauf der maximalen Förderdauer weiterhin eine Arbeitsassistenz benötigen, ist das Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben zuständig.

Um den Verwaltungsablauf zu vereinfachen, übernehmen die Integrationsämter jedoch von Beginn an die Ausführung der Leistung.

Technische Arbeitshilfen

Technische Arbeitshilfen sind Vorrichtungen und Geräte, die einen Arbeitsplatz behindertengerecht ausstatten. Sie sollen Ihnen behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen.

Beispiele für technische Arbeitshilfen:

  • Bildschirmlesegerät
  • Einhandtastatur
  • orthopädischer Bürostuhl

Technische Hilfen sind auf Ihre individuellen Bedürfnisse am Arbeitsplatz zugeschnitten. Da die geförderten Gegenstände in Ihr Eigentum übergehen, können Sie diese beim Wechsel des Arbeitsplatzes mitnehmen.

Hilfsmittel

Bei Förderungen im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben geht es um Hilfsmittel, die wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung erforderlich sind

  • zur Ausbildung oder Berufsausübung,
  • zur Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder
  • zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz.

Zu den Hilfsmitteln gehören beispielsweise orthopädische Sicherheitsschuhe oder ein orthopädischer Fußschutz, wenn sie ausschließlich für Tätigkeiten in einem bestimmten Beruf beziehungsweise einer bestimmten Berufsausbildung erforderlich sind.

Verdienstausfall

Sie oder eine zu Ihrer Begleitung erforderliche Person müssen zu einer Bildungsmaßnahme oder zur Vorstellung bei einer neuen Arbeitsstelle fahren. Und das ist nur während der üblichen Arbeitszeit möglich? Dann bekommen Sie oder Ihre Begleitung einen möglichen Verdienstausfall ausgeglichen.

Wohnungshilfen

Die Leistungen der Wohnungshilfe umfassen finanzielle Hilfen für

  • die Kosten der Beschaffung,
  • die Ausstattung sowie
  • die Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung.

Den Ort Ihrer Berufsausbildung oder Ihren Arbeitsplatz sollen Sie dadurch möglichst barrierefrei und selbständig erreicht können. Die konkreten Leistungen hängen von Ihrer persönlichen Situation und dem Bedarf ab.

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Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Leistungen zur Teilhabe

Autor: Super-Admin

Fristen:

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Rechtsbehelf:

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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