Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Rechtspflege (fachlicher Schwerpunkt Rechtspflege)

Der Studiengang mit dem Abschluss "Diplom-Rechtspfleger (FH)" vermittelt die Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Tätigkeit eines Rechtspflegers bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften erforderlich sind. Die Absolventen sollen in der Lage sein, den vielfältigen und anspruchsvollen Aufgabenstellungen des Berufs gerecht zu werden.

Das Fachstudium dauert insgesamt ca. 20 Monate und findet in zwei Abschnitten am Fachbereich Rechtspflege der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Starnberg statt. Die theoretischen Abschnitte werden von zwei insgesamt ca. 16 Monate dauernden berufspraktischen Abschnitten an bayerischen Justizbehörden begleitet, um den Praxisbezug zu gewährleisten.

Diese Form des dualen Studiums bringt eine ideale Verbindung: Fundierte juristische Kenntnisse auf verschiedensten Rechtsgebieten und zugleich ein tieferer Einblick in die Praxis der Rechtsanwendung und die praktische Tätigkeit des Rechtspflegers bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis bereitet die Studenten in einer nur dreijährigen Ausbildung damit optimal auf ihren späteren Berufseinsatz vor.

Je nach Bedarf der Justizverwaltung werden jährlich zum 1. September regelmäßig zwischen ca. 60 und 100 Studierende eingestellt. Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden Sie im Internet auf der Homepage des Fachbereichs Rechtspflege (siehe "Weiterführende Links").

Synonyme:

Lebenslagen: Akademische Berufsausbildung, Studium im öffentlichen Dienst, Studium in Bayern

Autor: Super-Admin