Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Studium der Humanmedizin; Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studienleistungen

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Zeiten eines verwandten Studiums im In- und Ausland sowie eines im Ausland betriebenen Humanmedizinstudiums in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet und die im Rahmen dieses Studiums abgelegten Prüfungen anerkannt, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist (siehe § 12 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)).

Der Umfang der Studienzeitanrechnung ergibt sich aus der Art und Anzahl der anerkennungsfähigen Scheine und den tatsächlich studierten Semestern.

Synonyme:

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse, Studium in Bayern

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: