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Informationen

zur Leistung

Streuobst; Beantragung einer Förderung für Baumpflanzungen

Zweck

Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Er wurde im April 2021 von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland aufgenommen. Der derzeitige Streuobstbestand in Bayern soll erhalten sowie darüber hinaus zusätzlich Streuobstbäume neu gepflanzt werden.

Gegenstand

Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen zum Zweck der Pflanzung in Bayern.

Zuwendungsempfänger

  • Kommunen
  • Rechtsfähige Vereine
  • Rechtsfähige Verbände

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Der Kaufpreis ist durch die Rechnung einer Baumschule, die auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt ist, nachzuweisen.

Art und Höhe

Gefördert wird der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Die maximale Förderung pro Baum beträgt 45 Euro.

Synonyme:

Lebenslagen: Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege, Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: