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Informationen

zur Leistung

Praxistreuhänder/Praxistreuhänderin; Beantragung der Bestellung

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu drei Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zum Treuhänder bestellen. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Nachfolgeregelung und Betriebserhaltung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die Bestellung eines Praxistreuhänders/einer Praxistreuhänderin kann online beantragt werden.

Bestellung eines/r Praxistreuhänder/in - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: