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Informationen

zur Leistung

Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt

Sterbegeld unterstützt die Angehörigen von Verstorbenen, die gesetzlich unfallversichert waren. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zahlt das Sterbegeld, damit Sie nicht allein für die Bestattung aufkommen müssen.

Ein Antrag ist nicht nötig.

Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie

  • die Kosten für die Bestattung Ihrer oder Ihres Angehörigen getragen haben,
  • wenn keine Bestattung stattgefunden hat, etwa weil Ihr Familienmitglied verschollen ist,
  • wenn Sie die Bestattung einer Person bezahlt haben, die nicht zu Ihrer Familie gehört. Dies ist nur möglich, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die Anspruch auf das Sterbegeld haben.

Das Sterbegeld beträgt

  • für Hinterbliebene: ein Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden sogenannten Bezugsgröße

für Personen, die nicht zur Familie gehören: maximal so hoch wie das Sterbegeld.

Synonyme: Beerdigungskosten, Berufsgenossenschaft, Bestattungskosten, Geldleistung, gesetzliche Unfallversicherung, Leistung bei Tod, Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, Leistung nach Tod, Sterbegeld, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BeerdigungskostenBerufsgenossenschaftBestattungskostenGeldleistunggesetzliche UnfallversicherungLeistung bei TodLeistung der gesetzlichen UnfallversicherungLeistung nach TodSterbegeldUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlicher Hand