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zur Leistung

Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen u.a. an einer geeigneten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Geeignete Schulungen werden von Stellen durchgeführt, die hierzu amtlich anerkannt sind.

Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit die amtliche Anerkennung für Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen.

Stellen, die ein Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigt hat, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine solche Anerkennung.

Synonyme: Ausbilder, Bewerber, Erste Hilfe, Erste-Hilfe-Kurs, Ersthelfer, Fahreignung, Führerschein, Führerscheinbewerber, Kurs, Schulung, Voraussetzungen

Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

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AusbilderBewerberErste HilfeErste-Hilfe-KursErsthelferFahreignungFührerscheinFührerscheinbewerberKursSchulungVoraussetzungen