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Statistiken zu Handel, Gastgewerbe und Tourismus; Übermittlung von Daten

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt Ergebnisse zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt, sondern Unternehmen zufällig nach wissenschaftlichen Methoden ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln. Bestimmte Daten fragt das StBA monatlich ab, andere jährlich.

Dies gilt für Unternehmen des Großhandels mit Ausnahme des Bereichs der Kraftfahrzeuge und Krafträder.

Zu den Daten, die Sie monatlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:

  • Umsatz
  • Zahl der tätigen Personen
  • Bundesländer, in denen Ihr Unternehmen Niederlassungen hat.

Zu den Daten, die Sie jährlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:

  • hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit
  • Zahl der Niederlassungen
  • Zahl der tätigen Personen
  • Umsätze
  • Steuern
  • Subventionen
  • Investitionen
  • Aufwendungen

Synonyme: Auskunftspflicht, Bundesstatistik, CORE, Datenübermittlung, Erhebungsportal, eSTATISTIK, Großhandel, IDEV

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

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Synonyme:

AuskunftspflichtBundesstatistikCOREDatenübermittlungErhebungsportaleSTATISTIKGroßhandelIDEV