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zur Leistung

Statistik zu Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit; Übermittlung von Daten

Jährlich wird in Deutschland eine Statistik über die Höhe der finanziellen Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit erhoben. Diese Erhebung führt das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch.

Für die Erstellung der jährlichen Statistik werden sowohl öffentliche Leistungen als auch Leistungen für die private Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt. Damit die deutschen Leistungen so umfassend und realistisch wie möglich abgebildet werden können, ist das Statistische Bundesamt auf die freiwillige Meldung von privaten Leistungen angewiesen.

Synonyme: DAC, Datenerhebung, Eigenmittel, Entwicklungsausschuss, Entwicklungszusammenarbeit, Geberländer, Leistungen, Nichtregierungsorganisationen, NRO, ODA, OECD, Private Leistungen, Spenden, Statistik

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Webformular in IDEV können Sie Ihre Meldung zugangsfrei eingeben und online an das Statistische Bundesamt zustellen.

Internetdatenerhebungsverfahren im Verbund (IDEV)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Erhebung erfolgt jährlich im Frühjahr für das vorangegangene Berichtsjahr. Die Frist zur Meldung der Daten ist grundsätzlich der 31. März des laufenden Jahres. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eventueller Fristverlängerungen zur Meldung Ihrer Daten für das aktuelle Geschäftsjahr beim Statistischen Bundesamt.

Rechtsbehelf:

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

DACDatenerhebungEigenmittelEntwicklungsausschussEntwicklungszusammenarbeitGeberländerLeistungenNichtregierungsorganisationenNROODAOECDPrivate LeistungenSpendenStatistik