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zur Leistung

Stasi-Unterlagen; Beantragung eines Zugangs für Privatperson

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen beantragen Sie beim Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv. Sie können Auskunft, Akteneinsicht sowie die Herausgabe von Duplikaten beantragen.

Zugang zu Informationen zur eigenen Person:
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) unterscheidet Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Betroffenen, Dritten, Begünstigten und Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes. Diese Unterscheidung hat Bedeutung für die Reichweite des Zugangsrechtes und die Gebührenpflicht.


Betroffene sind Personen, zu denen der Staatssicherheitsdienst aufgrund zielgerichteter Informationserhebung und Ausspähung einschließlich heimlicher Informationserhebung Informationen gesammelt hat.

Mitarbeitende des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Begünstigte sind zum einen Personen, die vom Staatssicherheitsdienst wesentlich gefördert oder bei der Strafverfolgung geschont worden sind. Zum anderen handelt es sich um Personen, die mit Wissen, Duldung oder Unterstützung des Staatssicherheitsdienstes Straftaten gefördert, vorbereitet oder begangen haben.

Dritte sind sonstige Personen, über die der Staatssicherheitsdienst Informationen gesammelt hat, ohne dass diese zielgerichtet erhoben und in einer eigens zu den betreffenden Personen angelegten Akte gespeichert wurden.

Als betroffene Person haben Sie das Recht, alle in den vorhandenen und erschlossenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ("Stasi") enthaltenen Informationen zu Ihrer Person einzusehen. Enthalten die Unterlagen Decknamen von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes, die Informationen über Sie gesammelt oder verwertet haben, dann können Sie die Namen dieser Personen erfahren. Dazu können Sie nach der Akteneinsicht einen Antrag auf Entschlüsselung der Decknamen stellen.

Ehemalige Mitarbeitende sowie Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes haben eingeschränkte Zugangsrechte. Als solche können Sie die Informationen einsehen, die in den von der Stasi zu Ihrer Person geführten Unterlagen enthalten sind. Einsicht in von Ihnen gefertigte Berichte erhalten Sie dagegen grundsätzlich nicht.

Informationen zu Ihrer Person können sich auch in Unterlagen befinden, die der Staatssicherheitsdienst zu anderen Personen angelegt hat. Sie selbst gelten dann als Dritte oder Dritter und können als solche oder solcher erweiternd Zugang zu den Unterlagen beantragen. Dafür sind entsprechende Angaben erforderlich, die das Auffinden der Informationen ermöglichen. In diesem Fall beraten Sie die Beschäftigten der Behörde gern.

Zugang zu Informationen zu anderen Personen:
Der Zugang zu Informationen, die andere Personen betreffen, ist grundsätzlich nicht zulässig.
Für nahe Angehörige von Vermissten oder Verstorbenen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Als nahe Angehörige oder naher Angehöriger können Sie Akteneinsicht erhalten, soweit Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, das in Zusammenhang mit dem Aufarbeitungszweck des Stasi-Unterlagen-Gesetzes steht. Ein solches ist beispielsweise gegeben, wenn der Antrag die Rehabilitierung, den Schutz des Persönlichkeitsrechts oder die Aufklärung des Schicksals der vermissten oder verstorbenen Person zum Gegenstand hat.
Einen Antrag zu einem oder einer vermissten oder verstorbenen nahen Angehörigen müssen Sie deshalb entsprechend begründen.

Lassen Sie sich beim Stasi-Unterlagen-Archiv beraten, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen gegeben sind.

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen erhalten Sie in Form

  • der schriftlichen Auskunft,
  • der Akteneinsicht oder
  • der Herausgabe von Duplikaten.

Den Antrag auf Zugang zu den Stasi-Unterlagen müssen Sie schriftlich oder online stellen.

Hinweis:
Noch immer werden Stasi-Unterlagen erschlossen und nutzbar gemacht. Nach einer Akteneinsicht oder wenn beim ersten Antrag zunächst keine Unterlagen auffindbar waren, kann deshalb ein Wiederholungsantrag nach einigen Jahren zu neuen Ergebnissen führen.

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Lebenslagen: Verwaltungsinformationen

Autor: Super-Admin

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