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zur Leistung

Sozialversicherungsbeiträge; Beantragung einer Erstattung durch Maßnahmeträger

Die Bundesagentur für Arbeit ist Rehabilitationsträger, soweit kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die von Jobcentern betreut werden. Allerdings ergibt sich hier die Besonderheit, dass für die Leistungen zur beruflichen Teilhabe geteilte Leistungsverantwortlichkeiten zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter bestehen.

Soweit die Bundesagentur für Arbeit nicht selbst dazu verpflichtet ist, müssen Sie als Maßnahmeträger für alle Teilnehmenden die Meldung zur Sozialversicherung vornehmen und während der Maßnahme die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Konkret geht es dabei um die Beiträge zur

  • Krankenversicherung,
  • Rentenversicherung,
  • gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung und
  • Pflegeversicherung.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Ihnen die gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung, je nach Leistungsverantwortung.

Sie bekommen das Geld während der gesamten Zeit, in der die Maßnahme läuft, monatlich nachträglich überwiesen, sobald Sie einen Antrag gestellt haben.

Wie hoch die Erstattungsbeiträge sein können, hängt davon ab, um welche Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben es sich handelt und welche persönlichen Voraussetzungen durch den Teilnehmenden erfüllt werden. Zur Orientierung können Sie die „Tabelle der Erstattungsbeiträge für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation“ heranziehen, die die Bundesagentur für Arbeit mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV SV) abgestimmt hat.

Synonyme: Arbeitsleben, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsplatz, Behinderung, Erwerbsleben, Krankenversicherung, Menschen mit Behinderungen, Pflegeversicherung, Reha, Rehabilitation, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Teilhabe, Versicherungsbeitrag

Lebenslagen: Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Portal der Bundesagentur für Arbeit können Sie als Einrichtung oder Unternehmen den Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen in Ihrem Arbeitgeberaccount online stellen.

eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Als Maßnahmeträger Sozialversicherungsbeträge erstattet bekommen

Fristen:

Es gilt die übliche Verjährungsfrist von 4 Jahren.

Rechtsbehelf:

Keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitslebenArbeitslosenversicherungArbeitsplatzBehinderungErwerbslebenKrankenversicherungMenschen mit BehinderungenPflegeversicherungRehaRehabilitationRentenversicherungSozialversicherungTeilhabeVersicherungsbeitrag