Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung pflichtversichert. Für die Aufnahme müssen Sie sich bei der Künstlersozialkasse melden.
Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind Sie Künstler oder Künstlerin, wenn Sie Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren. Als Publizistin oder Publizist gelten Sie, wenn Sie als Schriftstellerin oder Schriftsteller, Journalistin oder Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig sind oder Publizistik lehren.
Sie müssen monatlich Beitragszahlungen an die KSK leisten. Berechnungsfaktoren für die Beitragszahlungen sind
Wegen der schwankenden Einkommensverhältnisse bei einer selbstständigen Tätigkeit wird für die Ermittlung der monatlichen Versicherungsbeiträge nicht das Monatseinkommen zu Grunde gelegt. Stattdessen ist das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit die Berechnungsgrundlage.
Das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit muss jedoch 3.900 Euro pro Jahr überschreiten (Geringfügigkeitsgrenze).
Ausnahmen gelten etwa für Berufsanfänger: Als solcher werden Sie auch dann nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert, wenn Ihr Arbeitseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze voraussichtlich nicht überschreitet.
Wenn Sie bei der KSK versichert sind, zahlen Sie nur 50 Prozent des Beitrags der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung an die KSK. Die andere Hälfte des Beitrags zahlen der Bund sowie Unternehmen beziehungsweise Auftraggeber (beispielsweise Galerien, Verlage, Rundfunkanstalten oder Konzertveranstalter), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten und dafür eine so genannte Künstlersozialabgabe entrichten müssen.
Für pflichtversicherte Selbstständige besteht gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit der gleiche Leistungsanspruch wie für Arbeitnehmer. Damit erhält ein Selbstständiger eine Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse ab der siebenten Woche der Arbeitsunfähigkeit.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz sieht verschiedene Ausnahmen von der Versicherungspflicht vor. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der KSK.
Synonyme: artists, artists’ social security, Artists’ Social Security Fund, Journalisten, journalists, Krankenversicherung, KSK, Künstler, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherung, Nursing care insurance scheme, Pension insurance scheme, Pflegeversicherung, Publicists, Publizisten, Rentenversicherung, Sickness insurance scheme, Social security, Sozialversicherung
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung, Versicherungen für Selbständige und Angehörige
Autor: Super-Admin
Sobald Sie als selbstständiger Künstler oder Publizist die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KSK erfüllen, müssen Sie den Antrag stellen.
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/selbstaendige-kuenstler-und-publizisten-anmeldung-zur-sozialversicherung/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:46:28
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.