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zur Leistung

Schwerbehindertenausweis; Beantragung eines Beiblatts

Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG, Bl, H oder Gl haben, können Sie ein Beiblatt mit Wertmarke beantragen. Sie können damit die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr in Anspruch nehmen.

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden von den Verkehrsunternehmen gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Nahverkehr unentgeltlich befördert. Zur Freifahrtberechtigung wird ein Beiblatt zum Ausweis benötigt, das mit einer gültigen Wertmarke versehen sein muss.

Bei Merkzeichen G, und Gl kann alternativ zur Freifahrtberechtigung eine Ermäßigung der Kfz-Steuer in Anspruch genommen werden. Hierfür ist, statt dem Beiblatt mit Wertmarke, ein Beiblatt ohne Wertmarke zu beantragen.

Bei Merkzeichen aG, Bl und H besteht zusätzlich zur Freifahrtberechtigung ein Anspruch auf KFZ-Steuerbefreiung, für die kein Beiblatt ohne Wertmarke erforderlich ist.

Züge des Nahverkehrs können unentgeltlich benutzt werden; ein tarifmäßiger Zuschlag ist für zuschlagpflichtige Züge des Nahverkehrs erforderlich.

Unentgeltlich befördert werden zusätzlich auch das Handgepäck, ein Krankenfahrstuhl (soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt), sonstige orthopädische Hilfsmittel, der Führhund und - sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung im Ausweis eingetragen ist (Merkzeichen "B") - auch die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen.

Schwerbehinderte Menschen sind in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wenn sie infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermögen, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.

Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

Synonyme: Fahrpreisermäßigung, Freifahrt, Nachteilsausgleich, öffentliche Verkehrsmittel, ÖPNV

Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Autor: Super-Admin

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FahrpreisermäßigungFreifahrtNachteilsausgleichöffentliche VerkehrsmittelÖPNV