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Informationen

zur Leistung

Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau

Zweck

Durch die Gewährung von Investitionszuwendungen sollen die Schützenvereine in die Lage versetzt werden, eigene Schießsportstätten zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.

Gegenstand

Es werden Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Sportstätten der Vereine, gegebenenfalls auch der Erwerb eines Objektes sowie Generalsinstandsetzungen gefördert. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung für den unmittelbaren Sportbetrieb der Vereinsmitglieder benötigt wird.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Schützenvereine, die Mitglied des Bayerischen Sportschützenbundes e. V. (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) sind.

Art und Höhe

Die Zuwendungen werden als projektbezogene Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Der Fördersatz beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Synonyme:

Lebenslagen: Vereine und Stiftungen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Regierung von Oberbayern

Lebenslagen: