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zur Leistung

Rundfunksender; Beantragung einer Frequenzzuteilung

Die Zuständigkeiten für Rundfunk in Deutschland sind zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Die Bundesnetzagentur ist für die technische Seite zuständig und übernimmt unter anderem die Zuteilung von Frequenzen, über die Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder übertragen wird. Dazu gehören analoge und digitale Frequenzen für Radio und Fernsehen.

Eine Frequenzzuteilung ist die Erlaubnis nach den Regelungen des Telekommunikationsrechts, bestimmte Frequenzen unter festgelegten Bestimmungen zu nutzen. Die Bestimmungen können zum Beispiel die Sendeleistung, die Antennenhöhe oder andere technische Aspekte betreffen, um gegenseitige Störungen zu verhindern. Ein Frequenzplan der Bundesnetzagentur legt fest, welche Frequenzbereiche für welche Nutzungen vorgesehen sind.

Synonyme: Autokino, BNetzA, Bundesnetzagentur, DAB, DAB+, DVB-T, DVB-T2, Einzelfrequenzzuteilung, Fernsehen, Fernseh-Rundfunk, FM, Frequenzvergabe, Frequenzzuteilung, Hörfunk, Kurzwelle, KW, Langwelle, LW, Mittelwelle, MW, Radio, Rundfunk, Rundfunkdienst, Sendernetzbetreiber, T-DAB, T-DAB+, Terrestrisch, Ton-Rundfunk, UKW, Ultrakurzwelle, Veranstaltungsrundfunk, Versorgungsbedarf, Zuteilung

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AutokinoBNetzABundesnetzagenturDABDAB+DVB-TDVB-T2EinzelfrequenzzuteilungFernsehenFernseh-RundfunkFMFrequenzvergabeFrequenzzuteilungHörfunkKurzwelleKWLangwelleLWMittelwelleMWRadioRundfunkRundfunkdienstSendernetzbetreiberT-DABT-DAB+TerrestrischTon-RundfunkUKWUltrakurzwelleVeranstaltungsrundfunkVersorgungsbedarfZuteilung