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zur Leistung

Rundfunkbeitrag; Anmeldung von Unternehmen und Institutionen

Zur Unterstützung des Gemein­sinns beteiligen sich Unternehmen und Institutionen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks. Sie zahlen den Rund­funk­beitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitrags­pflichtigen Betriebsstätten, sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigten und beitrags­pflichtigen Kraftfahrzeuge.

Es ist eine Anmeldung bei der zuständigen Stelle erforderlich, sobald Sie eine Betriebsstätte in Betrieb nehmen.

Bei der Anmeldung sind die im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:

  • Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
  • Tag der Geburt,
  • Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
  • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, sowie im Falle der Befreiung nach § 4a die Angabe, bei welcher Wohnung es sich um die Haupt- oder Nebenwohnung handelt,
  • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
  • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
  • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
  • Beitragsnummer,
  • Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
  • Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 3 Satz 1,
  • Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
  • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

Synonyme:

Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: