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Informationen

zur Leistung

Rettungsdienst; Anmeldung zur Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens

Wer Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport oder Patientenrückholung als Unternehmer betreibt, bedarf einer Genehmigung. Der Unterschied zu Beförderungen, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen besteht darin, dass hier während der Fahrt eine medizinische Betreuung bzw. die besonderen Einrichtungen des Krankenkraftwagens erforderlich sind. Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung/der Transport von Personen mit Kraftfahrzeugen im Bereich

  • Notfallrettung,
  • arztbegleiteter Patiententransport,
  • Krankentransport,
  • Patientenrückholung

unterliegt daher dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz.

Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen sind die Kreisverwaltungsbe-hörden, in deren Gebieten sich die Integrierte Leitstelle eines Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung befindet, als untere Rettungs-dienstbehörde für den jeweiligen Rettungsdienstbereich (Art. 49 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG). Die Genehmigung wird dem Unternehmer für die Dauer von höchstens sechs Jahren erteilt.

Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes, persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Die fachliche Eignung überprüfen die IHKs mit der Fachkundeprüfung für Notfallrettung/ arztbegleiteter Patiententransport/ Krankentransport/ Patientenrückholung.

Synonyme:

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Unternehmer, die gewerbsmäßig Personen mit Krankenkraftwagen im Bereich Notfallret-‎tung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport befördern wollen,‎ müssen als Voraussetzung zum Erhalt der Genehmigung unter anderem fachlich geeignet ‎sein.‎

Online-Anmeldung für die Fachkundeprüfung Notfallrettung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport

Fristen:

Anmeldeschluss zur Prüfung (14 Tage vor dem Prüfungstermin)

Rechtsbehelf:

Gegen den Gebührenbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden

Gegen den Prüfungsergebnisbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch ‎eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete: