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Wer Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport oder Patientenrückholung als Unternehmer betreibt, bedarf einer Genehmigung. Der Unterschied zu Beförderungen, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen besteht darin, dass hier während der Fahrt eine medizinische Betreuung bzw. die besonderen Einrichtungen des Krankenkraftwagens erforderlich sind. Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung/der Transport von Personen mit Kraftfahrzeugen im Bereich
unterliegt daher dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz.
Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen sind die Kreisverwaltungsbe-hörden, in deren Gebieten sich die Integrierte Leitstelle eines Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung befindet, als untere Rettungs-dienstbehörde für den jeweiligen Rettungsdienstbereich (Art. 49 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG). Die Genehmigung wird dem Unternehmer für die Dauer von höchstens sechs Jahren erteilt.
Die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung sind Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes, persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung. Die fachliche Eignung überprüfen die IHKs mit der Fachkundeprüfung für Notfallrettung/ arztbegleiteter Patiententransport/ Krankentransport/ Patientenrückholung.
Synonyme:
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Unternehmer, die gewerbsmäßig Personen mit Krankenkraftwagen im Bereich Notfallret-tung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport befördern wollen, müssen als Voraussetzung zum Erhalt der Genehmigung unter anderem fachlich geeignet sein.
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Gegen den Gebührenbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden
Gegen den Prüfungsergebnisbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/rettungsdienst-anmeldung-zur-pruefung-zum-nachweis-der-fachlichen-eignung-zur-fuehrung-eines-unternehmens/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:45:25
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