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Rente für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung nach Abfindung mit einer Gesamtvergütung

In der gesetzlichen Unfallversicherung kann an die Stelle der monatlichen Zahlung der Rente die Abfindung mit einer Einmalzahlung treten. Das ist zum Beispiel bei der Gesamtvergütung der Fall. Sie können eine einmalige Gesamtvergütung erhalten, wenn zu erwarten ist, dass die Folgen Ihres Versicherungsfalls höchstens für einen Zeitraum von 3 Jahren zu einer Rentenzahlung führen.

Die Gesamtvergütung bezieht sich somit auf einen konkreten Zeitraum. Nach diesem Zeitraum können Sie erneut eine Rente beantragen.

Voraussetzung ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen oder mehrere Versicherungsfälle insgesamt um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Die Rente wird weitergewährt:

  • als vorläufige Entschädigung (für 3 Jahre) oder
  • auf unbestimmte Zeit.

Synonyme: Abfindung, Berufsgenossenschaft, Gesamtvergütung, gesetzliche Unfallversicherung, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Rentenleistungen gesetzliche Unfallversicherung, Unfallkasse, Unfallrente, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Versichertenrente, Vorläufige Entschädigung, Weitergewährung auf Antrag

Lebenslagen: Rentenleistungen und Ruhegehalt

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AbfindungBerufsgenossenschaftGesamtvergütunggesetzliche UnfallversicherungMinderung der ErwerbsfähigkeitRentenleistungen gesetzliche UnfallversicherungUnfallkasseUnfallrenteUnfallversicherungsträger der öffentlichen HandVersichertenrenteVorläufige EntschädigungWeitergewährung auf Antrag