Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Reisepass; Beantragung im Ausland

Sind Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger und wohnen im Ausland, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten beantragen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt Sie nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.

Synonyme: Ausland, Auslandsreise, Ausweis, Biometrischer Reisepass, Botschaft, Deutsch, Deutsche, Deutsche Auslandsvertretung, Deutscher, Diplomatische Vertretung, ePass, Europapass, Ferien, Gebühren, Identifikation, Konsulat, Notpass, Pass, Passangelegenheiten, Passgesetz, Passverordnung, Reiseausweis, Reisepaß, Urlaub, verreisen

Lebenslagen: Dokumente, Dokumente und Visa

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AuslandAuslandsreiseAusweisBiometrischer ReisepassBotschaftDeutschDeutscheDeutsche AuslandsvertretungDeutscherDiplomatische VertretungePassEuropapassFerienGebührenIdentifikationKonsulatNotpassPassPassangelegenheitenPassgesetzPassverordnungReiseausweisReisepaßUrlaubverreisen