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zur Leistung

Reisekosten für Versicherte in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Einreichung von Belegen

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt für Sie als Versicherte oder Versicherter gegebenenfalls Reiskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstehen.

Zu den Kosten, die Ihnen erstattet werden können, gehören:

  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
  • Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport) sowie
  • Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten).

Ihre Belege können Sie bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.

Synonyme: Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Fahrkosten, Geldleistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Kostenerstattung, landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Leistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Leistungsanspruch, Reisekosten, Sozialversicherung, SVLFG, Unfallkasse, Unfallversicherung, Wegeunfall

Lebenslagen: Krankheiten und Heilung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitsunfallBerufskrankheitFahrkostenGeldleistung der landwirtschaftlichen Unfallversicherunggesetzliche UnfallversicherungKostenerstattunglandwirtschaftliche BerufsgenossenschaftLeistung der landwirtschaftlichen UnfallversicherungLeistungsanspruchReisekostenSozialversicherungSVLFGUnfallkasseUnfallversicherungWegeunfall