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Informationen

zur Leistung

Regionalmanagement; Beantragung einer Förderung

Zweck

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für die Umsetzung von Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionale Initiativen. Grundlage ist die Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöR-La III) vom 16. Oktober 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 524). Die Projektförderung soll zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern beitragen. Zudem sollen regionale Netzwerke ausgebaut und flexible, maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen vor Ort entwickelt werden.

Gegenstand

Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung innovativer, regionaler Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:

  • Demografischer Wandel
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Siedlungsentwicklung
  • Regionale Identität
  • Klimawandel

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Soll die Einrichtung einer Regionalen Initiative durch eine Förderung vorbereitet werden, ist antrags- und zuwendungsberechtigt die räumlich betroffene Gebietskörperschaft (im Regelfall: Landkreis) bzw. eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Ausgaben, die für die Vorbereitung und Umsetzung der Förderprojekte in dem Bewilligungszeitraum erforderlich sind:

  • Personalausgaben
  • Fahrt- und Übernachtungsausgaben
  • Bewirtungsausgaben bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
  • Ausgaben für Dienstleistungen durch Dritte
  • Investitionen in digitale Güter

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Die Regelförderung für Regionalmanagements und Regionalmarketings beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Projektjahr und Regionaler Initiative.

Der Förderbetrag erhöht sich

  • für Regionalmanagements/Regionalmarketings, deren räumlicher Wirkungskreis sich mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
  • für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von zwei Landkreisen umfassen um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.
  • für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von drei Landkreisen umfassen um bis zu 75.000 Euro pro Projektjahr.
  • für Regionalmanagements/Regionalmarketings, die während der Förderperiode dauerhaft mit einem Regionalen Planungsverband zusammenarbeiten und deren räumlicher Umgriff deckungsgleich mit der Planungsregion ist um bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr.

Die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg können jeweils zusätzlich zur Regelförderung einen Förderbetrag von bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr beantragen.

Sonderförderungen für Projekte zum Thema Flächensparen und zur Durchführung eines Zielbildungsprozesses mit einem maximalen Förderbetrag von jeweils 50.000 Euro pro Projektjahr sowie bei gravierenden wirtschaftlichen Umbrüchen (Sonderförderung Transformationsprozesse) mit einem maximalen Förderbetrag von 150.000 Euro pro Projektjahr sind möglich. Regionale Initiativen, die ergänzend zur Regelförderung die Förderung von Projekten für Militär- und Konversionsstandorte beantragen, erhalten hierfür während ihrer regulären Förderlaufzeit einen zusätzlichen Förderbetrag von bis zu 100.000 Euro pro Projektjahr.

Die Sonderförderungen sind für die Metropolregionen ausgeschlossen.

Von Regionen, in denen aktuell keine Regionale Initiative eingerichtet ist, können einmalig Fördermittel von bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr bis zu zwei Jahre für eine sog. Strategieförderung in Anspruch genommen werden. Damit kann die Region unter Einbindung der relevanten Akteure eine querschnittsorientierte regionale Entwicklungsstrategie erarbeiten, die dann in ein Regionalmanagement überführt werden kann.

Bestehende Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte können übergangsweise eine eigenständige Förderung beantragen. Die Übergangsförderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr kann maximal bis zum Ende des Bewilligungszeitraums für die verbeschiedene Förderung des Regionalmanagements/Regionalmarketings nach der Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa vom 5. November 2020 (BayMBl. Nr. 670), zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 5. August 2021 (BayMBl. Nr. 588) in dieser Region in Anspruch genommen werden.

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich zwischen 50 % und 90 %, je nach räumlichem Wirkungskreis des Projektes.

Synonyme: Daseinsvorsorge, Demographischer Wandel, Energiekonzepte, Fachkräftesicherung, Innovation, interkommunales Flächenmanagement, Klimaschutzkonzepte, Lebensqualität, Mobilitätskonzepte, regionale Kultur, Regionalentwicklung, Stadt-Land-Partnerschaft

Lebenslagen: Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Antragsberechtigte Regionale Initiativen können eine Regelförderung ggf. in Verbindung mit einer Sonderförderung, eine Sonderförderung Transformationsprozesse oder eine Sonderförderung Strategieprozesse im Rahmen der Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa) online beantragen. Ebenfalls möglich ist die Übermittlung von Unterlagen für Sachstandsberichte und Mittelabrufe, Änderungsanträge sowie für Abschlussberichte und Verwendungsnachweise.

Regionalmanagement und Regionale Initiativen, Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa)

Rechtsgrundlagen:

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Anlage 2 zu Art. 44 BayHO (ANBest-P) (VV Nr. 5.1 zu Art. 44 BayHO).

Anlage 2 zu Art. 44 BayHO (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften. Anlage 3 zu Art. 44 BayHO (ANBest-K) (VV Nr. 5.1 zu Art. 44 BayHO).

Anlage 3 zu Art. 44 BayHO (ANBest-K)

Fristen:

Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (01.01.2024 - 31.12.2026) gestellt werden.

Der Start einer Förderphase ist jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats möglich.

Verwandte Leistungen:

Lebenslagen:

Synonyme:

DaseinsvorsorgeDemographischer WandelEnergiekonzepteFachkräftesicherungInnovationinterkommunales FlächenmanagementKlimaschutzkonzepteLebensqualitätMobilitätskonzepteregionale KulturRegionalentwicklungStadt-Land-Partnerschaft