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zur Leistung

Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand

Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Personalaufwands unterstützt werden.

Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Personalaufwand nach Art. 31 BaySchFG gewährt.

Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Personalaufwand pauschalierte Zuschüsse nach Absätzen 1 und 2. Während der ersten beiden Schuljahre (Karenzzeit) beschränken sich die Zuschüsse auf 65 v. H. der Leistungen nach Absatz 1. Lehrerwochenstunden von ggf. zugeordnetem staatlichen Personal werden von den errechneten förderfähigen Lehrerwochenstunden in Abzug gebracht. Eine Schule mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern ist von der Leistungsgewährung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.

Synonyme:

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Einstellung von Personal, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

zuständige Ämter/Sachgebiete: