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Post- oder Paketdienstleister; Beantragung einer Schlichtung bei Streit

Ziel des Schlichtungsverfahrens der Bundesnetzagentur ist es, im Interesse beider Parteien möglichst schnell eine gütliche Einigung zu erreichen. So können lange und unter Umständen teure Gerichtsverfahren vermieden werden.

Eine Schlichtung kommt in Betracht, wenn Ihre Rechte als Kundin oder Kunde eines Postunternehmens verletzt worden sind. Das kann zum Beispiel sein, weil ein Brief oder ein Paket

  • verloren gegangen ist,
  • entwendet wurde oder
  • beschädigt wurde.

Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur versucht, im Streit zwischen beiden Seiten zu vermitteln. Die am Verfahren beteiligten Mitarbeitenden der Schlichtungsstelle sind unparteiisch, unabhängig und verfügen über die erforderliche Sachkunde. Sie entscheidet durch eine Streitmittlerin oder einen Streitmittler, die jeweils Bedienstete der Bundesnetzagentur sind.

Synonyme: Briefbeförderung, Briefzustellung, Paketdienst, Paketdienstleister, Paketzustellung, Post, Postdienstleister, Postunternehmen, Postzustellung, Schlichtungsverfahren, Streitmittler

Lebenslagen: Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BriefbeförderungBriefzustellungPaketdienstPaketdienstleisterPaketzustellungPostPostdienstleisterPostunternehmenPostzustellungSchlichtungsverfahrenStreitmittler