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Informationen

zur Leistung

Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt nach Meldung des Versicherungsfalles

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Träger der Unfallversicherung zahlen Pflegegeld.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich zum einen nach der Art oder Schwere Ihres Gesundheitsschadens. Zum anderen spielt der Umfang der erforderlichen Hilfe eine Rolle. Beides zusammen ergibt die sogenannte Pflegebedürftigkeit, die mit einem Prozentsatz bemessen wird. Es gibt keine Pflegegradfeststellung wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Aus Ihrem Prozentsatz der Pflegebedürftigkeit ergibt sich die Höhe Ihres Pflegegeldes. Es gibt einen gesetzlich festgelegten Mindest- und einen Höchstbetrag.

Die Pflege zu Hause, sofern sie gewünscht wird, hat Vorrang vor der Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Sowohl private Pflegepersonen, beispielsweise Angehörige, als auch professionelle ambulante Dienste können Sie häuslich pflegen.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Pflegebedürftigkeit haben Vorrang vor den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und der zugehörigen Pflegekassen. Wenn Sie also entsprechende Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, ruht ein Anspruch auf Pflegeleistungen der sozialen Pflegeversicherung.

Synonyme: Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, gesetzliche Unfallversicherung, häusliche Pflege, Häusliche Pflege, Heimpflege, Hilflosigkeit, Leistung, Pflege, Pflegebedürftigkeit, Pflegegeld, Private Pflegepersonen, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Verhinderungspflege

Lebenslagen: Betreuung, Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Finanzielle und sonstige Hilfen, Krankheiten und Heilung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ArbeitsunfallBerufsgenossenschaftBerufskrankheitgesetzliche Unfallversicherunghäusliche PflegeHäusliche PflegeHeimpflegeHilflosigkeitLeistungPflegePflegebedürftigkeitPflegegeldPrivate PflegepersonenUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlicher HandVerhinderungspflege