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zur Leistung

Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Prüfung für die Zulassung

In Deutschland dürfen, wie auch in den anderen EU-Staaten, nur zugelassene Pflanzenschutzmittel vertrieben werden. Deshalb müssen Pflanzenschutzmittelhersteller noch nicht zugelassene neue oder umformulierte Pflanzenschutzmittel prüfen lassen. Es muss sichergestellt sein, dass Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung hinreichend wirksam sind und keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf die zu schützenden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse haben. Diese Prüfungen sind Bestandteil der Zulassung.

An der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft wird die Wirksamkeits- und Verträglichkeitsprüfung nach der Guten Experimentellen Praxis (GEP) von der Arbeitsgruppe für die „Amtliche Mittelprüfung“ durchgeführt.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: